Organisation
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Die Seelsorge in der Bundespolizei wird als Teil der kirchlichen Arbeit im Auftrag der Kirche und unter kirchlicher Aufsicht von Bundespolizeiseelsorgern ausgeübt.
Die in der Seelsorge der Bundespolizei tätigen Bundespolizeiseelsorger verwalten ein kirchliches Amt und sind in Ausübung von Lehre und Seelsorge nicht an staatliche Weisungen gebunden, sondern ausschließlich ihren kirchlichen Vorgesetzten verantwortlich.
Der Beauftragte für die katholische Seelsorge in der Bundespolizei
Der Beauftragte für die katholische Seelsorge in der Bundespolizei ist zuständig für alle kirchlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Seelsorge in der Bundespolizei.
Er wird im Benehmen mit dem Bundesminister des Innern von der Deutschen Bischofskonferenz ernannt.
Der Beauftragte für die katholische Seelsorge in der Bundespolizei kann seine Befugnisse dem dienstaufsichtführenden Seelsorger in der Bundespolizei (Kath. Dekan der Bundespolizei) übertragen. In den einzelnen Bundespolizeistandorten kann er zusätzlich Seelsorger mit der Seelsorge im der Bundespolizei mit Zustimmung des Bundesministers des Innern im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nebenamtlich betrauen.
Der Katholische Dekan der Bundespolizei
Auf Vorschlag des Beauftragten für die Seelsorge in der Bundespolizei bestellt der Bundesminister des Innern einen dienstaufsichtführenden Seelsorger in der Bundespolizei (Kath. Dekan der Bundespolizei. Der Katholische Dekan der Bundespolizei hat das Recht des unmittelbaren Vortrags beim Bundesminister des Innern.
Am dienstlichen Wohnsitz des Katholischen Dekans der Bundespolizei wird zur Wahrnehmung der zentralen Aufgaben der katholischen Seelsorge in der Bundespolizei eine Dienststelle eingerichtet. Leiter dieser Dienststelle ist der Katholische Dekan der Bundespolizei, der in kirchlichen Angelegenheiten den Weisungen des Beauftragten für die Seelsorge in der Bundespolizei, in bundespolizeidienstlichen Angelegenheiten denen des Bundesministers des Innern unterstellt ist. Die wirtschaftlichen Angelegenheiten werden durch die zuständige Bundespolizeiverwaltung geregelt.
Der Katholische Dekan der Bundespolizei hat die Aufgabe auf Einheitlichkeit in der Tätigkeit der Bundespolizeiseelsorger hinzuwirken, die Dienststellen der Bundespolizei in grundsätzlichen Fragen der Unterstützung der Seelsorge in der Bundespolizei und der berufsethischen Erziehung zu beraten, die Dienstaufsicht in kirchlichen Angelegenheiten über die Bundespolizeiseelsorger auszuüben und die Einhaltung der vom Beauftragten für die Seelsorge in der Bundespolizei aufgestellten Richtlinien zu überwachen, die Bundespolizeiseelsorger in der Ausübung ihres Dienstes zu beraten, ihnen die hierfür nötigen Unterlagen an die Hand zu geben und sie entsprechend zu unterweisen, den Beauftragten für die Seelsorge in der Bundespolizei zu beraten, in welchen besonderen Fällen in den einzelnen Bundespolizeistandorten zusätzlich Seelsorger mit der Seelsorge in der Bundespolizei nebenamtlich zu betrauen sind, die Seelsorge in der Bundespolizei bei Bundespolizeidienststellen zu regeln, die außerhalb von Bundespolizeigruppenbereichen liegen.
Der Katholische Dekan der Bundespolizei ist für sämtliche Dienststellen der Bundespolizei zuständig.
Bundespolizeioberpfarrer / Bundespolizeipfarrer
Die Bundespolizeioberpfarrer und Bundespolizeipfarrer sind jeweils gemäß ihrer präsidialen Zuordnung für einen bestimmten Bereich dieses Präsidiums zuständig und vertreten sich gegenseitig.
Die Bundespolizeioberpfarrer / Bundespolizeipfarrer gehören in kirchlichen Angelegenheiten der Dienststelle des Kath. Dekans der Bundespolizei an. In bundespolizeidienstlichen Angelegenheiten sind sie Angehörige der Behörden und Dienststellen, bei denen sie tätig sind.


