Allgemeine Hinweise
Allgemeine Hinweise
Die Angebote an Ski-/Familienfreizeiten richten sich an Angehörige der Bundespolizei sowie deren Ehepartner/in und Kinder
Anmeldung:
schriftlich mit dem vorgesehenen Formular bis zum 1. Dezember 2011
an die Dienststelle:
Der Katholische Dekan
der Bundespolizei
Ratzeburger Landstr. 4
23562 Lübeck
Teilnahmebestätigung:
Die Teilnahme wird von der Dienststelle des Katholischen Dekans der Bundespolizei schriftlich bestätigt. Sollten wir gezwungen sein, bei zu großer Nachfrage einigen Familien absagen zu müssen, so erfolgt dies nach einem sozial ausgewogenen Punktesystem. Härtefälle werden bevorzugt.
Zuschussregelung für Familienfreizeiten:
Auf den Gesamtpreis gewährt die Katholische Seelsorge in der Bundespolizei folgende Zuschüsse:
für Familien ohne Kinder: 20 %
für Familien mit 1 Kind: 25 %
für Familien mit 2 oder 3 Kindern: 30 %
für Familien mit 4 oder mehr Kindern:35 %
Kinder über 18 Jahre werden nicht bezuschusst.
Für Skifreizeiten wird kein Zuschuss gewährt.
Zahlungen:
Die anteiligen Kosten sind auf Anforderung 4 Wochen vor Antritt der Reise zu überweisen. Abschlagszahlungen sind nicht gestattet.
Rücktritt:
Abmeldungen müssen schriftlich bei der Dienststelle des Katholischen Dekans der Bundespolizei erfolgen. Ansonsten gelten die „Allgemeinen Reisebedingungen“.
Bei Absagen werden nachfolgende Rücktrittsgebühren fällig:
bei einem Rücktritt bis 6 Wochen vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises,
bei einem Rücktritt bis 3 Wochen vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises,
bei einem Rücktritt weniger als 3 Wochen vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises.
Bei Nichtinanspruchnahme des vollen Freizeittermins müssen entstehende Ausfallgebühren von den Teilnehmern selbst getragen werden.
An-/Abreise:
Die Hin- und Rückreise der Teilnehmer zum/vom Ferienort erfolgt eigenständig.
Haftung:
Die Katholische Seelsorge in der Bundespolizei übernimmt keinerlei Haftung bei etwaigen Schäden, Unglücksfällen, Verlusten und sonstigen Schadensfällen bei Ausflügen, Führungen etc. denen der Teilnehmer sich anschließt.
Das Beförderungsrisiko auf Hin- und Rückreise trägt der Teilnehmer selbst.
Kurtaxe:
Soweit örtlich eine Kurtaxe verlangt wird, ist diese grundsätzlich von den Teilnehmern selbst zu tragen.
Mitnahme von Tieren:
Die Mitnahme von Hunden und anderen Tieren ist nicht gestattet.

