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Entstehung

 

Entstehung und Eigenart der Bundespolizeiseelsorge
(vormals Grenzschutzseelsorge)

 

Die Entstehung der Seelsorge beider Kirchen bei der Bundespolizei (vormals Bundesgrenzschutz) geht auf das Zusammentreffen zweier Interessenlagen bei der Aufstellung der Bundespolizei zurück.

 

Auf der Seite der Bundesregierung war es, nur wenige Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und der Naziherrschaft in Deutschland, die Sorge um die Gewissensfreiheit und Wertorientierung der aus der alten Wehrmacht stammenden Beamten. Im Hinblick auf die neue Republik und das neue Grundgesetz müsste eine entsprechende ethische Unterweisung erfolgen. Angesichts der Diskreditierung des Staates durch den Machtmissbrauch Hitlers lag das Problem weniger im kognitiven Bereich, d.h. was der Beamte wissen und beherzigen müsste war klar. Die Unterschiede zum Dritten Reich konnten nicht deutlicher sein. Aber wie könnten solche Inhalte glaubwürdig vermittelt werden? Da Überzeugung über Zeugen geschieht, suchte man solche bei einer Institution, die trotz Anfechtung ihre Glaubwürdigkeit bewahrt hatte, nämlich die Kirche. Hier liegt der Ursprung der „Berufsethik“ und zugleich das kirchliche Spezifikum.

 

Für die Kirchen war der Blickwinkel ein anderer. Die Aufgaben der Bundespolizei (vormals Bundesgrenzschutz) als Vollzugsorgan - u.U. bis hin zum Kombattanten - bedeutete den Einsatz des ganzen Menschen, ggf. mit Lebensverlust. Solche Gefährdete bedurften des Beistandes der Kirche. Hier ist das ursprüngliche Anliegen der Seelsorge angesiedelt. Sie ist Sorge um das ganzheitliche Wohl des Menschen und beinhaltet auch neben Gespräch und Zuspruch, den Beistand in schwierigen Situationen bis hin zum geistlichen Angebot der Kirche in Wort und Sakrament. Obwohl für dieses letzte die örtliche Pfarrgemeinde zuständig wäre, kommt sie oft - bedingt durch die hohe dienstliche Mobilität - nicht zum Tragen. Hier übt der Geistliche bei der Bundespolizei eine Brückenfunktion aus.

 

Diese doppelte Interessenlage fand ihren Ausdruck in den zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den beiden Kirchen geschlossenen Vereinbarungen von 1965. Sie ist im schriftlichen Umlaufverfahren für die Bundesregierung durch den damaligen Bundesminister des Innern Herrn Hermann Höcherl und für die deutschen Bischöfe im Namen des Vatikans durch seine Eminenz Josef Kardinal Frings unterzeichnet worden. Für die evangelische Bundespolizeiseelsorge erfolgte die Vereinbarung im Zusammenwirken mit den evangelischen Landeskirchen. Die Vereinbarung bildet die Grundlage der heutigen Zusammenarbeit.

 

Obwohl sich vieles geändert hat, in der Gesellschaft und in der Bundespolizei, haben sowohl die Berufsethik wie auch die Seelsorge nichts von ihrer Relevanz verloren. Die Vereinbarung unterscheidet sorgfältig zwischen beiden Bereichen, in der Praxis aber sind sie unlösbar ineinander verzahnt. Nur im formalen Gottesdienstangebot, z.B. anlässlich besonderer Feierlichkeiten, wie Vereidigungen usw. tritt eine eindeutig kirchliche Kontur hervor. In allen anderen Bereichen ist es sehr schwer, sie auseinanderzuhalten.

 

Die Berufsethik zielt auf eine Sensibilisierung für die Würde eines jeden Menschen, für die Kostbarkeit des Lebens, für die Grund- bzw. Menschenrechte. Sie ist im weitesten Sinne gewissensbildend und stellt daher einen wesentlichen Bestandteil der Aus- und Fortbildung der Beamtinnen und Beamten dar. Sie ist Garant einer bleibenden Humanisierung in einem strapazierenden Dienstalltag. Weil sie eine dienstliche Verpflichtung ist, verlangt die Erteilung dieses Faches weltanschauliche Neutralität. Weltanschauliche Neutralität hat aber nichts mit Wertneutralität oder Wertegleichgültigkeit zu tun. Das Grundgesetz setzt eine deutliche Wertpräferenz voraus. Der Geistliche repräsentiert seine Kirche und vertritt damit in seiner Person eine deutliche Wertoption, zugunsten einer christlichen Rechtsgüterordnung und die dazu gehörenden fundamentalen Willenshaltungen. Gerade dieses Letzte macht die Eigenart und die Stärke des kirchlichen Engagements aus.

 

Die Berufsethik wird in der Form von Unterricht in regelmäßigen Abständen erteilt oder als mehrtägige Seminare angeboten, genannt „Berufsethische Tagungen“. Hinzu kommt eine gleich hohe Zahl „Kirchlicher Tagungen“, d.h. die Finanzierung erfolgt aus Kirchenmitteln und kann einen stärkeren kirchlichen Charakter haben.

 

Die Kirchen bieten darüber hinaus Familienfreizeiten, Rüstzeiten, Auslandsseminare (z.B. Rom, Israel usw.) und Studientage an. Zur Finanzierung dieser Vorhaben stellen die Kirchen entsprechende Finanzmittel zur Verfügung.